Allgemeine Geschäftsbedingungen

Activcamp Beer GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Kunde, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

I. Anmeldung

1. Aus organisatorischen Gründen sollte eine Anmeldung möglichst frühzeitig erfolgen. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist begrenzt. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit von Plätzen.
2. Nach erfolgter Anmeldung wird eine schriftliche Teilnahmebestätigung versandt. In dieser finden sich nochmals die exakte Veranstaltungsbezeichnung, das Veranstaltungsdatum und der Veranstaltungspreis. Diese Daten sind Grundlage des Vertrages.
3. Nach Erhalt der schriftlichen Teilnahmebestätigung ist vom Veranstaltungsteilnehmer innerhalb einer angegebenen Frist eine Anzahlung in Höhe des in der Teilnahmebestätigung genannten Betrages auf das in der Teilnahmebestätigung genannte Konto zu überweisen. Nach Ablauf der Frist ist der Veranstalter berechtigt, die Platzreservierung zu löschen und die Plätze anderweitig zu vergeben. Mit der Anzahlung wird die Anmeldung verbindlich und es kommt ein Vertrag über die in der Teilnahmebestätigung genannten Daten zustande.
4. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Anzahlung) ist bis spätestens 14 Tage vor Teilnahmebeginn auf das in der Teilnahmebestätigung genannte Konto zu überweisen. Eine gültige Bankverbindung lässt sich der jeweiligen Kursbestätigung entnehmen.

II. Rücktritt

1. Sollte die angestrebte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist der Veranstalter berechtigt, bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dem Teilnehmer entstehen hierdurch keine Kosten. Bereits getätigte Zahlungen werden dem Teilnehmer zurückerstattet.

2. Ist die Durchführung einer Veranstaltung aus Sicherheitsgründen nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Entscheidend hierfür sind u.a. die aktuellen oder zu erwartenden Wetterbedingungen und der bestehende oder zu erwartende Zustand des Veranstaltungsgebietes (Pisten, Loipen, Straßen etc.). Die Entscheidung hierüber obliegt dem Veranstalter. Da diese Bedingungen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, ist dieser berechtigt, bei einem Rücktritt die ihm entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als 50 € (in Worten: fünfzig Euro), alternativ jedoch nicht mehr als 10 % des Veranstaltungspreises, einzubehalten. Der Restbetrag wird dem Teilnehmer zurückerstattet.

3. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag ist der Veranstalter (unabhängig vom Rücktrittsgrund) stets berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 25 € (in Worten: fünfundzwanzig Euro) einzubehalten.

4. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr ist der Veranstalter berechtigt folgende Anteile des Veranstaltungspreises einzubehalten:
– bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Kursbeginn 0 %
– bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Kursbeginn 30 %
– bei Rücktritt bis zum 7. Tag vor Kursbeginn 50 %
– bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Kursbeginn 70 %

5. Bei einem Rücktritt wegen Unfall oder Krankheit besteht die Möglichkeit, die Veranstaltung gegen Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung zu einem anderen Termin innerhalb von 12 Monaten nachzuholen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall (abzüglich der Bearbeitungsgebühr) auf den Veranstaltungspreis des nächsten Termins angerechnet.

III. Durchführung der Veranstaltung

1. Der Veranstalter kann auf Grund von veränderten Witterungsbedingungen kurzfristige Änderungen bezüglich der Route, des Gebiets oder des Programms vornehmen. Ist eine weitere Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden, ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung abzubrechen.

2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bezüglich der Ausrüstung in geeignetem Maße auf die Veranstaltung vorzubereiten. Auf besonders erforderliche Ausrüstungen wird im jeweiligen Kursprogramm hingewiesen. Eine Ausleihe oder Miete von Ausrüstungen für spezielle Kurse ist beim Veranstalter möglich.

3. Sollte die Ausrüstung den notwendigen Mindestvoraussetzungen nicht gerecht werden und ein Sicherheitsrisiko deshalb nicht auszuschließen sein, ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung des Veranstaltungspreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bezüglich der Anforderungen der Veranstaltungen über seine körperliche Eignung zu erkundigen. Von vorhandenen Grundlagenfähigkeiten darf der Veranstalter ausgehen. Den Teilnehmern bekannte körperliche Erkrankungen, Mängel oder Einschränkungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, auf Grund dieser Informationen Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

IV. Haftung und Versicherung

1. Sollte ein Teilnehmer trotz mangelhafter Ausrüstung und dem Hinweis der Veranstalter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Gesundheits- oder Materialschäden, welche den Teilnehmern hierdurch entstehen.

2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden oder Verletzungen, die den Teilnehmern in Folge von dem Veranstalter nicht bekannten körperlichen Erkrankungen, Mängeln oder Einschränkungen entstehen (Verletzung der Pflicht aus IV. 3.).

3. Der Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer.

4. Der Veranstalter und dessen Vertreter verfügen über eine Haftpflichtversicherung.

V. Allgemeine Regelungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt geltendes Gesetzesrecht.

2. Gerichtsstand dieser Vereinbarung ist Dresden.

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